AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma EliteHomes Köln GmbH

1. Angebote
Die Angebote der EliteHomes Köln GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Zwischenverkauf oder eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Annahme des Angebotes der EliteHomes Köln GmbH oder die Inanspruchnahme ihrer Dienste nach erfolgter Angabe der Adresse des Veräußerers/Mieters oder des Käufers/Mieters oder der Mitteilung der Objektanschrift begründen den Abschluss eines Nachweis- oder Vermittlungsauftrages.

2. Entstehen eines Courtageanspruchs
Der Courtage-/Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der EliteHomes KölnGmbH ein Vertrag über das von der EliteHomes Köln GmbH benannte Objekt zustande gekommen ist. Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber bei Erwerb des Objektes durch ihn oder durch einen Verwandten unbeschadet einer Courtage der Gegenseite eine Courtage von 3,00 % (Sofern im Rahmen einer Individualvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde) zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (zurzeit insgesamt 3,57 %) vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden. Das gleiche gilt, wenn statt des Auftragsgeschäftes ein Ersatzgeschäft (beispielsweise Vermietung anstelle Verkauf oder Verkauf anstatt Vermietung) getätigt wird, durch das der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Im Falle der Anmietung einer Immobilie zahlt der Empfänger des Angebotes für den Nachweis oder die Vermittlung bei Abschluss des Vertrages durch ihn oder einen verwandten unbeschadet einer Courtage der Gegenseite eine Courtage in Höhe von 3 Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit 19 %) bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von weniger als 10 Jahren. Bei Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder länger beträgt die Courtage 3,00 % der zehnfachen Jahresmiete/Jahrespacht zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit insgesamt 3,57 %). Einseitige Mieteroptionen zur Verlängerung des Mietvertrages werden bei der Courtageberechnung als feste Mietdauer gewertet.

3. Fälligkeit des Courtage-/Provisionsanspruchs
Der Courtageanspruch wird mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages oder des Mietvertrages fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Courtage.

4. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der EliteHomes Köln GmbH binnen Wochenfrist schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Benachrichtigung, so gelten der Nachweis und die Vermittlung der EliteHomes Köln GmbH als ursächlich für den Vertragsabschluss. Sofern der Auftraggeber nachweisen kann, dass die Tätigkeit der EliteHomes Köln GmbH nicht zum Vertragsabschluss geführt hat, verpflichtet er sich zum Ersatz der von der EliteHomes Köln GmbH nach Ablauf der Wochenfrist erbrachten Leistungen. Zeitliche Aufwendungen werden entsprechend Ziffer 9 vergütet.

5. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Die EliteHomes Köln GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden. Sie weist darauf hin, dass die Doppeltätigkeit bei Immobiliengeschäften die Regel ist.

6. Haftungsausschluss
Die EliteHomes Köln GmbH ist hinsichtlich des angebotenen Objektes auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die EliteHomes Köln GmbH für das Objekt keine Gewähr und haftet nicht für die Bonität der Vertragspartner.

7. Vertraulichkeit / Schadenersatzverpflichtung
Der Empfänger des Angebotes behandelt alle Angaben und Mitteilungen vertraulich. Gelangt durch eine von ihm zu verantwortende Indiskretion ein Dritter zu einem Vertragsabschluss mit einem von der EliteHomes Köln GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Anbieter, so ist der Empfänger des Angebotes zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 3,00 % zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (zurzeit insgesamt 3,57%) vom Wirtschaftswert des Vertrages verpflichtet. Bei Vermietung beträgt die Entschädigung drei Monatskaltmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Höhe von zurzeit 19 %.

8. Vermögenswerte
Die EliteHomes Köln GmbH nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.

9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein der EliteHomes Köln GmbH erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die EliteHomes Köln GmbH hiervon unverzüglich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die EliteHomes Köln GmbH, Ersatz für ihre sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Geschäftsbedingungen der EliteHomes Köln GmbH unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt sinngemäß die einschlägigen gesetzliche Bestimmung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln.