BGH bestätigt Berliner Kappungsgrenze
Wer fremdvermietetes Eigentum in Berlin besitzt oder wer sich für den Kauf von Kapitalanlagen in Berlin interessiert sollte folgendes wissen.
Gemäß Kappungsgrenzen-Verordnung vom 07.05.2013 darf die Miete in Berlin innerhalb von drei Jahren nur noch um höchstens 15%, anstatt vorher 20%, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen. Diese Verordnung ist begrenzt für die Dauer von maximal 5 Jahren. Nun wurde diese Verordnung innerhalb eines Rechtsstreits zwischen Mieter und Vermieter bestätigt. Nach Ansicht des höchsten deutschen Zivilgerichts ist die Kappungsgrenzen-Verordnung für Berlin aus dem Jahr 2013 rechtmäßig und verfassungsgemäß.
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