PLZ
51063
Ort
Köln
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Etagenwohnung
Vermarktungsart
Kauf
Kaufpreis
185.000,00 €
Außen-Provision
3,57% Käufer-Provision inkl. MwSt.
Nebenkosten
140,00 €
Zimmer
2
Wohnfläche
ca. 46 m²
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Baujahr
1905
Zustand
Saniert
Heizungsart
Zentralheizung
wesentlicher Energieträger
Gas
Energieausweis
es besteht keine Pflicht!
Beschreibung
Diese ruhige möblierte 2 Zimmer Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines unter Denkmalschutz stehenden Mehrfamilienhaus.
Vom Eingangsbereich aus gelangen in jedes Zimmer. Zur Rechten- / Straßenseite befindet sich zum einen das ca. 8 qm große mit einem bodentiefen Tageslichtfenster versehen Badezimmer sowie das Schlafzimmer mit ca. 10 qm. Im Badezimmer befindet sich eine bodengleiche Dusche sowie ein Waschmaschinenanschluss.
Geradewegs vom Eingangsbereich gelangen Sie zur offenen Küche, welche zur linken Hand hin in den Wohnbereich mit gut ca. 22 qm über geht. Aus dem Wohnzimmer gelangen Sie auf den gemütlichen Balkon (6 qm) zu der Südseite, mit Blick in den ruhigen und grünen Innenhof.
Alle Räume verfügen über bodentiefe Fenster. Die Bodenbeläge in der Diele und im Wohnzimmer sind Laminat (2007), im Schlafzimmer Parkett (1998) und im Badezimmer Fliesen. Die Möblierung sowie die Einbauküche sind Bestandteil der Wohnung und im Kaufpreis enthalten.
Dank Barrierefreiheit ist die Wohnung auch für Behinderte und ältere Leute gut geeignet. Ferner steht im Keller noch ein Kellerraum für die Wohnung zur Verfügung.
Die Wohnung ist aktuell zu einer mtl. Kaltmiete von Euro 650,00 + Nebenkostenvorauszahlung von Euro 180,00 vermietet. Das mtl. zu zahlende Hausgeld beträgt Euro 195,00.
Das Mehrfamilienhaus wurde von 1998 bis 2000 vollständig modernisiert, ist barrierefrei mit einem Personenaufzug versehen und hat insgesamt 10 Wohneinheiten. Es steht unter Denkmalschutz, weswegen es keinen Energieausweis gibt.
Diese Wohnung ist sowohl für den Kapitalanleger als auch für Eigennutzer geeignet.
Gerne laden wir Sie zu einem 3d Rundgang in die Immobile ein.
Lage
Die Wohnung liegt in einem gut angebundenen und begehrten Wohnviertel Köln- Mühlheim. Das Umfeld ist durch eine Mischung aus Wohn- und Geschäftshäusern geprägt, was der Gegend eine lebendige Atmosphäre verleiht.
In der näheren Umgebung befinden sich diverse Einkaufsmöglichkeiten, gastronomische Betriebe sowie Dienstleistungsunternehmen, die den täglichen Bedarf decken.
Der Wiener Platz ist nur in 5 Min. zu Fuß erreichbar. Bis zum EKZ Köln-Arkaden sind ca. 10 Min. Autofahrt.
Die nächsten U-Bahn-Station Keupstr. sind nur 5 Min. zu Fuß. Dadurch sind die Innenstadt und andere Stadtteile Kölns schnell und bequem zu erreichen. Auch der Kölner Hauptbahnhof ist in kurzer Zeit zu erreichen, was die Lage für Pendler und Reisende besonders attraktiv macht.
Für gemütliche Spaziergänge bietet sich z.B. die Promenade vom Rhein (ca. 200 m). In der näheren Umgebung befinden sich zudem mehrere Grünflächen und Parks, die zu erholsamen Spaziergängen oder sportlichen Aktivitäten im Freien einladen.
Sonstige Angaben
Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu dem Objekt ausschließlich über das Anfragefeld des Portals per E-Mail zu stellen. Sie helfen uns damit, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......
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