Am Kölner Volksgarten: Maisonettewohnung mit Dachterrasse, Domblick inklusive!

Wohn-Essbereich
PLZ
50677
Ort
Köln / Neustadt-Süd
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Maisonette
Vermarktungsart
Kauf
Außen-Provision
4,76% inkl. der gestzl. UmSt.
Zimmer
2
Wohnfläche
ca. 115 m²
Schlafzimmer
1
Badezimmer
1
Baujahr
1910
wesentlicher Energieträger
Gas
Energieausweis
Bedarfsausweis

Beschreibung

In einem charmanten Altbau erstreckt sich diese über das 4. und 5. Obergeschoss gelegene Maisonettewohnung mit großzügiger Dachterrasse in einer der beliebtesten Wohnlagen von Köln, am Kölner Volksgartens.

Diese Immobilie wurde bereits erfolgreich verkauft !!!

Lage

Das Objekt befindet sich in einem der beliebtesten Viertel der Stadt Köln, der „Südstadt“ . Diese gehört zum Kölner Stadtbezirk Neustadt Süd der Innenstadt.

Ausstattung Beschreibung

- Fußbodenheizung
- Parkettböden
- Badezimmer mit Wanne und bodentiefer Dusche + separtes Gäste-WC
- Dachterrasse ca. 27 qm Grundfläche + weitere kleine Terrasse und Balkon
- offen und lichtdurchflutete Aufteilung über zwei Etagen als Maisonette

Sonstige Angaben

Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu dem Objekt ausschließlich über das Anfragefeld des Portals per E-Mail zu stellen. Sie helfen uns damit, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......


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