PLZ
50999
Ort
Köln / Sürth
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Penthouse
Vermarktungsart
Miete
Zimmer
3
Wohnfläche
ca. 144 m²
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Baujahr
1996
wesentlicher Energieträger
Gas
Energieausweis
Verbrauchsausweis
Beschreibung
Diese attraktive Penthouse mit umlaufender Dachterrasse befindet sich in einen gepflegten ruhigen 6-Familienhaus in Köln-Sürth und ist bereits vermietet !!!.
Lage
Köln – Sürth einer der schönsten Stadtteile des Kölner Südens.
Gut situierte Wohnhäuser rund um einen ländlich geprägten Ortskern – und das alles in unmittelbarer Nähe zum Rhein: Der Stadtteil überzeugt mit seiner lebenswerten Mischung aus Stadt – Land – Fluss.
Sonstige Angaben
Für den Eigentümer benötigen wir folgende Unterlagen der Mietinteressenten:
Selbstauskunft
SCHUFA-BonitätsCheck
Einkommensnachweis
Mietzahlungsbestätigung
Identitätsnachweis
Gerne laden wir Sie zu einem virtuellen Rundgang ein. Den Link für den Rundgang finden Sie unter Weiterführende Dokumente „360° Rundgang“ sowie auf unserer Homepage unter dem entsprechenden Immobilienangebot.
Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu dem Objekt ausschließlich über das Anfragefeld des Portals per E-Mail zu stellen. Sie helfen uns damit, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......