PLZ
50374
Ort
Erftstadt / Liblar
Objektart
Wohnung
Objekttyp
Maisonette
Vermarktungsart
Kauf
Kaufpreis
329.000,00 €
Außen-Provision
3,57% Käufer-Provision inkl. MwSt.
Zimmer
3,5
Wohnfläche
ca. 104 m²
Schlafzimmer
2
Badezimmer
1
Baujahr
1980
wesentlicher Energieträger
Gas
Energieausweis
Verbrauchsausweis
Beschreibung
Diese 3,5 Zimmer Maisonettenwohnung befindet sich in einem ruhigen 9 Parteien Haus in einer gehobenen Wohnanlage mit 7 Häusern.
Die Wohnung liegt im 3. und 4. Obergeschoss. Im unteren Bereich gelangt man durch einen Flur mit abgehendem Gäste-Bad in einen großer Essbereich mit separater, anschließender Küche. Die derzeitige Einbauküche verbleibt in der Wohnung. Ein großes lichtdurchflutetes Wohnzimmer schließt an das Esszimmer an. Über eine Treppe erreicht man die zweite Ebene mit zwei großen Schlafzimmern und einem weiteren Badezimmer.
Gehobene Ausstattungen mit Laminat und gefliesten Fußböden. Echtholzfenster rahmen den gemütlichen, warmen Eindruck der Wohnung ab.
Die Wohnung hat einen KFZ-Stellplatz unter dem Haus. Ein separater Kellerraum ist vom KFZ-Stellplatz aus begehbar.
Eine gemeinsame Waschküche mit Anschlüssen für Waschmaschine und Trockner, Fahrradkeller und ein Teilbereich im Gemeinschaftskeller gehören ebenfalls zur Wohnung
Für einen weiterführenden Eindruck der Immobilie laden wir Sie gerne zu einem 3D-Rundgang in die Immobile ein.
Lage
Erftstadt-Liblar liegt verkehrstechnisch sehr günstig, 25km südwestlich von Köln.
Verschiedenste Supermärkte (real, Aldi, Lidl, Rewe) sind fußläufig oder in fünf Minuten mit dem Auto erreichbar. Ein Einkaufscenter liegt im direkten Einzugsbereich der Wohnanlage.
Auch die Autobahn (A1/A61) ist gut zu erreichen. Der Bahnhof ist innerhalb von 10 Gehminuten zu erreichen.
Sonstige Angaben
Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
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"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......
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