PLZ
46446
Ort
Emmerich am Rhein
Objektart
Parken
Objekttyp
Stellplatz
Vermarktungsart
Miete
Netto Kaltmiete
45,00 €
Baujahr
2023
Beschreibung
Wir freuen uns, Ihnen ab sofort die Möglichkeit zur Anmietung von Dauerparkplätzen in unserem neuen Parkhaus anbieten zu können.
Unser Parkhaus ist mit einem modernen Kamerasystem ausgestattet, das eine bequeme Ein- und Ausfahrt über das Kennzeichen ermöglicht.
Ein Aufzug erleichtert Ihnen den Zugang zu Ihrem Stellplatz, und die zentrale Lage gewährleistet eine bequeme Erreichbarkeit des Wohngebietes, unseres med. Zentrums und den umliegenden Firmen.
Unser Parkhaus ist auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität optimal zugänglich.
Die 24/7-Öffnungszeiten geben Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug jederzeit sicher abzustellen.
Sichern Sie sich jetzt Ihren persönlichen Dauerparkplatz in unserem neuen Parkhaus, in direkter Nähe zu der B220 nach Kleve und Richtung Autobahn A3.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Lage
Emmerich am Rhein ist eine Hansestadt am unteren rechten Niederrhein im Nordwesten des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Sie gehört als Mittlere kreisangehörige Stadt zum Kreis Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf und ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal sowie der Rheinischen Hanse.
Der Kreis Kleve liegt verkehrsgünstig nah an den Ballungsräumen der Niederlande und an Rhein und Ruhr. Die vielseitige Landschaft mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert ist ebenso Bestandteil der niederrheinischen Lebensqualität wie die facettenreiche Kulturlandschaft. Zahlreiche Museen, Kirchen, Burgen und Herrenhäuser liefern einen eindrucksvollen Nachweis für die künstlerische und kulturelle Vielfalt im Kreis Kleve. Attraktive Ausstellungen, Traditionsveranstaltungen und eine Vielzahl ehrenamtlich geführter Kultureinrichtungen runden das Angebot ab.
Auch als Wirtschaftsstandort kann der Kreis Kleve mit einer attraktiven Infrastruktur und wachsenden Beschäftigungszahlen überzeugen. Das dichte Autobahnnetz, der Rhein-Waal-Terminal in Emmerich am Rhein und der Airport Weeze verbinden den Kreis Kleve an der deutsch-niederländischen Grenze mit der ganzen Welt. Leitbranchen sind neben den Bereichen Gesundheit/Sozialwesen und Agrobusiness/Food auch das Baugewerbe sowie der Anlagen- und Maschinenbau. Mittelständische und häufig auch inhabergeführte Unternehmen prägen die Wirtschaftsstruktur des Kreises Kleve.
Der Forderung nach einem fortschrittlichen Bildungsangebot begegnet der Kreis Kleve mit einem zukunftssicheren Schulsystem und einem international ausgerichteten Bildungsangebot mit den Studiengängen der Hochschule Rhein-Waal.
Ausstattung Beschreibung
Öffnungszeiten: 24/7
Lage: Georg-Elser-Straße 1a – 46446 Emmerich am Rhein
Umgebung: Industriegebiet, B220, A3 Abfahrt in Richtung Arnheim & Oberhausen, Aldi, Wohngebiet auf dem Kasernengelände, Betreutes Wohnen, Pflegeheim, Service Wohnen, Kindergarten
- Stellplatzgröße: 5 m x 2 m
- max. Einfahrtshöhe: 2,1 m
- max. zulässiges Fahrzeuggewicht: 2,5 t
Sonstige Angaben
Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu dem Objekt ausschließlich über das Anfragefeld des Portals per E-Mail zu stellen. Sie helfen uns damit, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......
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