Studentisches Wohnen Fertigstellung 1.4.2026 mit Vollvermietung

WE Bad
WE 5
WE Küche groß
Terrasse
PLZ
50935
Ort
Köln / Lindenthal
Objektart
Zins und Renditeobjekt
Objekttyp
Studentenwohnen
Vermarktungsart
Kauf
Kaufpreis
4.950.000,00 €
Wohnfläche
ca. 564 m²
Baujahr
2026
Zustand
Erstbezug
Heizungsart
Wärmepumpe
Energieausweis
Bedarfsausweis

Beschreibung

Es handelt sich um eine Studentenwohnanlage bestehend aus 16 Einzelapartments und Kleinwohnungen. Die Ausstattung und die Möblierung ist auf das Nutzerklientel abgestimmt und qualitativ hochwertig. Drei 2 Zimmer Apartments sind nicht möbliert, sondern nur mit einer Einbauküche ausgestattet.

Die Fertigstellung erfolgte zum Vermietungsbeginn am 1.4.2026. Das Objekt ist vollständig vermietet. Die Nettomieteinnahmen belaufen sich auf 292.000,- Euro im Jahr.

Die unmittelbare Nähe zur Universität (Sichtweite) gab die Konzeption vor und ist der Garant für die Nachhaltigkeit der Vermietung. Der Mix aus unterschiedlichen Wohnkonzepten und Zimmergrößen zielt auf unterschiedliche Interessenten und verbessert die Nachhaltigkeit.

Lage

In unmittelbarer Nähe zur Universität Köln im begehrten Stadtteil Lindenthal. Eine Toplage mit sehr guter Infrastruktur.

Ausstattung Beschreibung

Die moderne Gebäudetechnik besteht aus Fußbodenheizung, Luftwärmepumpe, bodengleichen Duschen und Aufzug. Die großzügigen Nebenflächen für Fahrräder, Trocknungsmöglichkeiten und Waschmaschinen bietet ausreichend Platz.

Das Gebäude ist nach dem Standard EH55 gebaut und entsprechend hochwertig wurden die Baumaterialien gewählt.

Sonstige Angaben

Weitere Details zur Ausstattung erläutern wir Ihnen gerne bei einem individuellen Besichtigungstermin.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur Anfragen mit vollständigen Adressdaten inklusive Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon-/Mobilnummer und E-Mail-Adresse bearbeiten können. Eine Versendung an E-Mail-Anschriften anonymer Interessenten wird von den Eigentümern nicht gewünscht. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Aufgrund der am 25.05.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bitten wir Sie, Ihre Anfrage zu dem Objekt ausschließlich über das Anfragefeld des Portals per E-Mail zu stellen. Sie helfen uns damit, unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

"Exposé nur mit Widerrufsbelehrung - gesetzliche Pflicht des Maklers" Auszug aus den Vorgaben:
Es gibt genaue Vorgaben, die Makler in Bezug auf Immobilienanzeigen und Exposés einhalten müssen. Seit dem 13. Juni 2014 müssen Makler vor dem Exposé eine Widerrufsbelehrung verschicken, wenn sich Kaufinteressenten näher zu einer Immobilie informieren möchte. Nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Immobilienmakler ihre Kunden auch im Fernabsatzgeschäft (also z.B. online) über ihr Widerrufsrecht aufklären – ähnlich wie im Onlinehandel. Das Widerrufsrecht umfasst eine Frist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Makler vor dem Exposé die Widerrufsbelehrung übersendet.......


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